Allgemeine Geschäftsbedingungen

Terminvereinbarungen per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder Nachricht auf Model-Portalen sind verbindlich. Bei Verhinderung verpflichtet sich das Model, den Termin mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen oder zu verschieben. Nicht beeinflussbare Absagegründe wie Krankheit, Unfall, familiäre Ereignisse oder höhere Gewalt werden jederzeit akzeptiert. Bleibt das Model zum vereinbarten Termin unentschuldigt fern, kann eine Aufwandsentschädigung von CHF 200.00 in Rechnung gestellt werden. Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen.

Jedes Shooting wird vorgängig in einem model-release (Vertrag) zwischen Studio105 und dem Model geregelt. Folgeshootings erfordern keinen neuen Vertrag.

Eine Unfall- und/oder Haftpflichtversicherung für Ereignisse im Zusammenhang mit dem Shooting ist Sache des Models. Studio105 übernimmt keine Haftung für Schäden (z.B. an Kleidern, Requisiten etc.) oder für Folgen eines Unfalls.

Studio105 ist längstens während eines Jahres ab Datum des Shootings zur Archivierung des gesamten Bildmaterials verpflichtet.

Studio105 übernimmt keine Garantie für die Qualität des angefertigten Bildmaterials, soweit Geschmack, Bildaussage, Vorstellungen etc. des Models nicht befriedigt werden konnten. Technische Qualitätsmängel wie Fehlbelichtungen, Dateifehler etc. berechtigen zu einer kostenlosen Wiederholung des Shootings ohne Anspruch auf Erstattung von Folgekosten (Spesen, Honorare etc.).

Alle persönlichen Daten des Models unterliegen dem Datenschutz und werden seitens Studio105 vertraulich behandelt. Ausgenommen ist die Nennung des Vor- oder Künstlernamens des Models in Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Bildmaterial.

In der Zusammenarbeit zwischen Model und Fotografen ist kein Arbeitsverhältnis begründet. Die Deklaration allfällig bezogener Honorare gegenüber den Sozialversicherungs- oder Steuerinstanzen ist Sache des Models.

Das Model verpflichtet sich mit Unterzeichnung des model-release, zum Zeitpunkt der Aufnahmen volljährig zu sein und nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder bewusstseinsverändernden Medikamenten zu stehen.

Das Model bestätigt mit der Unterzeichnung des model-release, dass es zum Zeitpunkt der Aufnahmen frei von Rechten Dritter ist, insbesondere, dass keine konkurrierende Agenturverträge oder Vertragsbedingungen vorliegen.

1.9.2015